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Zu diesem Zweck werden sie in der Schule von Lehrern, die ihrerseits im Deutschen Roten in mehreren Lehrgängen einen Lehrschein als Ausbilder der Ersten Hilfe erworben haben, ausgebildet und regelmäßig fortgebildet. Interessierte Schüler verwalten und ergänzen das Sanitätsmaterial an der Schule. Eine Ausbildung zur Schulsanitäterin oder zum Schulsanitäter ist ab Klasse 8 möglich.
In den Jahrgangsstufen 9 und 10 wird im Wahlpflichtbereich die Arbeitsgemeinschaft „Schulsanitätsdienst“ angeboten, die von Schülerinnen und Schülern mit abgeschlossener Ausbildung in Erster Hilfe gewählt werden kann.
Alle Schulsanitäterinnen und Schulsanitäter haben die Möglichkeit im Jugendrotkreuz ihre Ausbildung zu vervollständigen (SAN A; SAN B,…), dem Jugendrotkreuz beizutreten und dann auch Sanitätswachen außerhalb der Schule zu besetzen.
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